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Kostenabrechnung

Sind Sie privat versichert ?

Dann wissen Sie sicher, dass Ihnen die Behandlungskosten, je nach Vertragsabschluss , erstattet werden. Sie bezahlen die jeweilige Therapie bei mir und die Abrechnung erfolgt nach der allgemeinen üblichen Gebührenverordnung für Heilpraktiker ( GebüH)
Die Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer jeweiligen Kasse zur Abrechnung ein.

Sind Sie gesetzlich versichert?

Dann beachten Sie bitte , dass ihre Versicherung die Behandlungskosten nicht erstattet. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland entziehen sich aus Kostengründen immer mehr der Verantwortung ihren Versicherungsnehmern eine schonende und wirksame Vorsorge und Therapie im Krankheitsfall anzubieten und zu finanzieren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die anfallenden Behandlungskosten durch eine private Krankenzusatzversicherung erstattet zu bekommen. Eine private Krankenzusatzversicherung kann ergänzend zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.

 
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